Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl verfassungswidrig – Aber wozu überhaupt kandidieren?

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am 26. Februar 2014 verkündeten Urteil entschieden, die Drei-Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl im kommenden Mai sei verfassungswidrig. Zitat aus dem Hamburger Abendblatt: „Sitz mit etwa einem Prozent Diese Entwicklung könne aber noch nicht mit der Situation im Bundestag…

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