GEZ fordert Begründung bei Auszug aus Wohnung

Das Neueste von der GEZ:

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) will künftig mehr von Mietern wissen, als Datenschützern lieb ist. Unter anderem will die GEZ die Gründe für einen Umzug wissen.

Schon vergangenes Jahr wurde die neue GEZ-Pauschale für 2013 beschlossen: Ab dann zahlt jeder Haushalt eine feste Pauschale. Für Privatleute hat die Änderung Vor- und Nachteile; für die GEZ dürfte sie eine Einnahme-Steigerung bedeuten.

Die Änderungen werden im fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge beschlossen. Besagter Vertrag enthält aber auch einige Stellen, die bei Datenschützern für Kopfschütteln sorgen. In Paragraph 9 heißt es etwa, dass die GEZ beim Hauseigentümer Auskunft über den Mieter einholen darf, wenn gewisse Daten der GEZ nicht vorliegen. Diese Daten sind Vor- und Nachname, frühere Namen, Geburtstag, Anschrift und Angaben zur Lage der Wohnung, letzte gemeldete Anschrift, Beginn des Mietsverhältnisses, beitragspflichtige Kraftfahrzeuge und mehr. Dem WAZ-Portal Der Westen sagt „Haus & Grund“-Geschäftsführer Stefan Walter: „hier wird der Eigentümer zu einem halbstaatlichen Gebühreneintreiber“.

Bei der Abmeldung – etwa beim Auszug aus der Wohnung – fordert die GEZ eine Begründung. Auf Verlangen soll dieser „begründete Lebenssachverhalt“ (O-Ton Vertrag) sogar vom Mieter nachgewiesen werden. „Das geht die GEZ gar nichts an“ sagt Bettina Gayk, Pressesprecherin des LDI (Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW) gegenüber Der Westen.

Als erstes Landesparlament hat die Hamburger Bürgerschaft am 09. Februar 2011 dem Staatsvertrag einstimmig(!) zugestimmt. Hinzu kamen bis dato fünf weitere Bundesländer. Es bleiben also noch zehn Stimmen.

Nur wenn alle 16 Länderparlamente dem Vertrag bis zum 31. Dezember 2011 zustimmen, kann er zum 01. Januar 2013 in Kraft treten.
Lehnt nur ein Bundesland ihn ab, dann ist der Vertrag hinfällig.

Interessant: Gegenüber dem WAZ-Portal wollte die GEZ die umstrittenen Paragraphen nicht kommentieren. „Die GEZ erteilt Auskunft ausschließlich zum Thema ,Einzug der Rundfunkgebühren’“, soll GEZ-Sprecherin Nicole Hurst gesagt haben.

Alternativmöglichkeiten gibt es hier.

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Author: Stefanie