Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl verfassungswidrig – Aber wozu überhaupt kandidieren?

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am 26. Februar 2014 verkündeten Urteil entschieden, die Drei-Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl im kommenden Mai sei verfassungswidrig.

Zitat aus dem Hamburger Abendblatt:

Sitz mit etwa einem Prozent
Diese Entwicklung könne aber noch nicht mit der Situation im Bundestag verglichen werden, „wo die Bildung einer stabilen Mehrheit für die Wahl einer handlungsfähigen Regierung und deren fortlaufende Unterstützung nötig ist“. Laut Urteil können Parteien nunmehr bereits mit etwa einem Prozent der abgegeben Stimmen einen Sitz im EU-Parlament erhalten.
 
Nach dem Ergebnis der Europawahl 2009 beispielsweise würden aus Deutschland die Freien Wähler zwei Sitze erhalten, die Republikaner einen, ebenso wie die Tierschutzpartei, die Familienpartei, die Piraten, die Rentnerpartei und die ÖDP.“

Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl verfassungswidrig

Damit würden die ‚Kleinen Parteien‘ drastisch bessere Chancen haben, bei der übernächsten Europawahl ins Europäische Parlament einzuziehen. Das gilt natürlich auch für Die Violetten. Dem Sammeln von Unterstützungsunterschriften sollte diese Urteilsbekundung einen richtigen Schub geben.

Leider kommt das Urteil hinsichtlich der bevorstehenden Europawahl zu spät für Die Violetten. Es müsste aber als treibender Ansporn für die EU-Wahl 2019 dienen und als Basis für eine nachhaltige Positionierung der Partei als eine in der Öffentlichkeit ernst zu nehmende Gemeinschaft (vorausgesetzt natürlich, dass die Partei sich 2019 als Gemeinschaft präsentieren kann).

Zum Thema wird ein Beitrag bei der Freitag Politik empfohlen:
„Selbst erfüllende Prophezeiung: Das aktuelle Urteil aus Karlsruhe ist die einzig vernünftige Entscheidung im Sinne der Demokratie.“
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Ein Beitrag bei Spiegel-Online gibt eine komplett andere Sichtweise wieder, nämlich diese: „Was im EU-Parlament geschieht, ist so unwichtig, dass es nicht mal des Schutzes vor Extremisten bedarf.“
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Aber wozu überhaupt kandidieren?

Sinn einer Kandidatur für die Partei ‚Die Violetten‘

Dass eine ‚violette Stimme‘ (oder auch mehrere) kaum einen Einfluss auf irgendwelche Entscheidungen des Europäischen Parlaments haben würde, durfte ja jedem klar sein.

Anderseits gibt es zahlreiche Gremien und Ausschüsse, wo fachkundige Volksvertreter aus den Reihen unserer Partei durchaus einen gewissen Einfluss ausüben könnten. Gezielt eine Aufnahme in den ‚richtigen‘ Ausschüssen ins Visier zu nehmen, würde einer Kandidatur einen konkreten Sinn verleihen, der potentiellen Wählern auch konkret vermittelt werden kann. Damit erhielte auch eine womöglich bundesweite Wahlkampagne eine solidere Grundlage, als z.B. im Superwahljahr 2009 trotz regional und überregional verteilter Plakate und Flyer der Fall war.

Damals erklärte sich bei einem im Vorfeld organisierten Treffen nur eine Kandidatin ausdrücklich und mit nach Nachdruck bereit, die Arbeit im EU-Parlament aufzunehmen. Darüber hatten sich die anderen Kandidaten kaum oder keine Gedanken gemacht. Die allgemeine Hoffnung bestand hauptsächlich darin, in die Parteifinanzierung zu kommen. Aufgrund der fehlenden handfesten Kandidaturziele war dieses Vorhaben freilich aussichtslos.

Immerhin konnten 2009 3 Kandidaten in ihren jeweiligen Landkreisen (Freiburg, Landshut und Donau-Ries) 0,7% der Wählerstimmen bei der Bundestagswahl für sich buchen.

Mit einer zielgerichteten und vor allem durchdachten Wahlkampagne, die die limitierten personellen und finanziellen Ressourcen der Partei berücksichtigt, ohne sich dabei von vorne herein etwa als impraktikabel oder gar sinnlos zu präsentieren, wären – in Anbetracht der heutigen Urteilsbekundung – das Erreichen der erforderlichen Stimmzahl und somit der Einzug ins EU-Parlament durchaus realisierbar.

Der unbezahlbare „Nebeneffekt“

Mit einem realistisch gestalteten Wahlprogramm, das z.B. auf eine fundierte Mitarbeit in einschlägigen Ausschüssen fokussiert, anstatt ‚lediglich‘ verschiedene Wunschvorstellungen wie das BGE oder Direkte Demokratie zu propagieren, würden Die Violetten auch in der Öffentlichkeit ganz anders – vor allem ernst – wahrgenommen werden. Einer dauerhaft effektiven und wirkungsvollen Pressearbeit dürfte dann nichts mehr im Wege stehen.

Und sollte ein oder mehrere Kandidaten den Sprung ins europäische ‚Oberhaus‘ tatsächlich schaffen, würden sich unserer Partei ganz andere Perspektiven im Bereich Öffentlichkeitsarbeit eröffnen.
Aber nicht nur der Partei Die Violetten.

Politische Partei als Kooperativ-Plattform für andere Gruppen

Als politische Partei organisiert, kann sich eine Gruppe Menschen im öffentlichen Bewusstsein (Tagespresse, Fernsehen usw.) auf einer Art und Weise ‚platzieren‘, die anderen Gruppierungen weitgehend nicht zur Verfügung steht.

Ein loser Verbund mit anderen Gruppen mit ihrem jeweiligen eigenen Fokus wie das BGE, Creative Commons, Freie Energie, Direkte Demokratie usw. hätte mehrere Vorteile.

Als Mitglieder haben solche Gruppierungen von Haus aus Fachexperten, die anzunehmenderweise auch bereit wären, im Namen der Partei auf öffentlichen Plattformen zu erscheinen. Solche Auftritte würden eine breite Aufmerksamkeit auf, sowohl die Gruppierungen und ihre Themenbereiche, als auch auf Die Violetten mit sich bringen. Es wäre ebenfalls durchaus denkbar, dass neue Parteimitglieder in diesen verschiedenen Gruppen zu finden wären, die ihre Fachkenntnisse innerhalb der Partei zur Geltung bringen oder sich als Wahlkandidaten aufstellen lassen würden.

Nicht nur für Networking-Zwecke wäre ein solcher Verbund immens ertragreich. Dadurch würde der Bereich Öffentlichkeitsarbeit viele neuen Facetten gewinnen.

Für beide Seiten entstünde eine Win-Win-Situation, die nicht vernachlässigt werden sollte.

Alternativstrategie

Anstatt in mühevoller Arbeit Unterstützungsunterschriften zu sammeln und selber Kandidaten aufzustellen, wäre es vielerorts vielleicht eher praktikabel, einzelne, ebenfalls von den Violetten erarbeitete oder unterstützte Programmpunkte anderer Parteien aufzugreifen und diese Übereinkunft wirksam in der Presse zu verkünden.

Es bestünde auch die Möglichkeit nicht bei den Halbforderungen anderer Parteien stehenzubleiben, sondern in den eigenen Ideen weit darüber hinaus zu gehen und unabhängig eigene Visionen zu formulieren und ihre Umsetzung und Implementierung in die Gesellschaft auszuloten.

Fazit

Wahlkandidaten ohne konkrete Ziele aufzustellen oder Plakate und Flyer mit allgemeingültigen Aussagen aufzuhängen bzw. zu verteilen, reicht bei Weitem nicht, um Die Violetten glaubhaft und vertrauenswürdig der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Es bedarf u.a.

1. einer klar definierten, realistischen und durchfuhrbaren Wahlstrategie,
2. Kandidaten, die die gesteckten Vorhaben eloquent und glaubhaft vermitteln können und letztendlich realistisch in der Lage wären, diese in die Tat umsetzen zu können. Dazu gehört die Bereitschaft, vor Ort im Europäischen Parlament aktiv mitzuwirken.
3. ein tiefgründiges Ausloten der Möglichkeiten, andere Kleinparteien in spezifischen Punkten öffentlich zu unterstützen,
4. einer eingehenden Zusammenarbeit mit sowohl anderen Parteien als auch nicht politischen Gruppierungen,
5. einer konsequenten Öffentlichkeitsarbeit,
6. dem Willen auf allen Ebenen innerhalb der Partei auf diese Ziele hinzuarbeiten.

Die nächste Europawahl findet 2019 statt.

Die 5%-Hürde wird natürlich bei der nächsten Bundestagswahl in 2018 zu überwinden sein. Der Auftakt zu der Wahl würde aber der Partei Die Violetten einen guten Übungsplatz bieten, sich 2019 nachhaltig politisch zu etablieren.

Ian Diggance, 27.02.2014

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Author: Ian (HH)